Einsatz und Abrechnung von erneuerbaren Energien und Messtechnik in Gebäuden
Datum und Uhrzeit
13.04.2026
09:00 Uhr – 13:00 Uhr
Preis ab
180,00 €
Dauer
4 Stunden
Trainer/-in
Beate Heilmann
Teilnehmer
Max. 50
Fragen?
Inhalt
I. Heizungsanlagen und Heizkostenabrechnung
Einsatz von erneuerbaren Energien in Heizungsanlagen - mögliche Erfüllungsoptionen nach § 71 GEG
Abrechnung von Wärmepumpen
- Pflicht zur verbrauchsabhängigen Abrechnung - Wegfall des Privilegs in § 11 Abs. 1 Nr. 3 HKVO, Umrüstungsfristen
Abrechnung des Stroms für Wärmepumpen
- sonstige umlegbare Kosten
Abrechnung von Geothermie
- Was ist überhaupt abrechenbar ?
- Pflicht zur verbrauchsabhängigen Abrechnung
Umstellung auf Fernwärme
- Voraussetzungen der vollständigen Kostentragungspflicht des Mieters
- Problem des § 556c BGB - Kostenneutralität, (noch) mögliche Abrechnung bei Nichtein- haltung
Eingreifen der Ausnahmen des § 11 HKVO
- Möglichkeiten einer verbrauchsunabhängigen Abrechnung
II. Einsatz von PV-Strom
1. Mieterstrommodelle - kurzer Überblick
- Mieterstromzuschlag
- zu beachtende gesetzliche Regelungen bei Belieferung und Abrechnung durch den Vermieter
- Preisbegrenzung
- (bessere Alternative): Stromlieferung durch Dritte, insbesondere Kettenliefermodell
2. Gebäudestrom - kurzer Überblick
- Vorteile gegenüber "Mieterstrom" - geringerer Umfang gesetzlicher Vorgaben
- Nachteile - keine Förderung
- Übertragung an Dritte
3. Einsatz des selbst produzierten Stroms durch den Vermieter im Gebäude (Betriebsstrom Heizung, Allgemeinstrom)
- Umlage als Betriebskosten ?
III. Vor der Abrechnung kommt die Messung
aktuelle Anforderungen an Verbrauchserfassungsgeräte nach HKVO
kurze Übersicht: verpflichtender Smart Meter Rollout und SMGW
Anspruch auf Einbau intelligenter Messsysteme
IV. Sonderfälle
verpflichtender Einsatz intelligenter Messysteme bei Erzeugungsanlagen,
bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (z.B. Wärmepumpe oder Wallbox),
zur Nutzung dynamischer Tarife,
bei Gebäudestrom
bei Steckersolargeräten ?
Die Veranstaltung vermittelt Kenntnisse i.S.v. §§ 34c GewO, 15b Absatz 1 MaBV in einem Umfang von 4 Stunden.
Gebühr
- 180 Euro für Mitgliedsunternehmen
- 220 Euro für Nicht-Mitgliedsunternehmen
inklusive Seminarunterlagen