Beschwerdefälle im Mietverhältnis
Datum und Uhrzeit
28.04.2026
09:30 Uhr – 16:30 Uhr
Preis ab
335,00 €
Dauer
6 Stunden
Trainer/-in
Rainer Maaß
Teilnehmer
Max. 35
Fragen?
Inhalt
Beschwerdefälle haben zugenommen. Oftmals sind Beschwerden von Mietern über andere Mieter auf nachbarliche Streitigkeiten zurückzuführen. Es gilt deshalb zu erkennen, ob es sich um eine Auseinandersetzung zwischen zwei Nachbarn oder um eine Störung des Hausfriedens handelt. Hier wiederum gibt es, je nach Störung und Intensität, unterschiedliche Herangehensweisen.
Besonders häufig wird sich über unerwünschte Lärmquellen beschwert. Als Quellen der Lärmerzeugung kommen neben Tieren technische Apparate und Geräte vom Fernseher bis hin zu Knallkörpern, Autohupe oder Holzsägen sowie menschliche Laute (Schreien, Brüllen, Rennen, Trampeln oder Hüpfen von Kindern, laute Gespräche bei nächtlichen Hausfesten und anderes) in Betracht. Kinderlärm ist Zukunftsmusik, doch auch hier gibt es Grenzen. Wird die Grenze der zulässigen Lärmerzeugung überschritten, muss reagiert werden.
Neben dem Zigarettenrauch, der aus der benachbarten Wohnung eindringt, gibt es seit kurzem auch Beschwerden über Beeinträchtigungen durch Cannabiskonsum in der Nachbarwohnung oder auf dem Balkon.
Wie sind die Beschwerdefälle im Wohnungsunternehmen zu behandeln?
- Umgang mit Beschwerden
- Schriftverkehr mit dem Störer
- Kündigungsmöglichkeiten
- andere Fälle
- mögliche außergerichtliche Maßnahmen
- gerichtliche Schritte
Zielgruppe
Die Veranstaltung vermittelt Kenntnisse i.S.v. §§ 34c GewO, 15b Absatz 1 MaBV in einem Umfang von 6 Stunden.
Gebühr
- 335 Euro für Mitgliedsunternehmen
- 375 Euro für Nicht-Mitgliedsunternehmen
inklusive Verpflegung und Seminarunterlagen