Betriebskostenrecht Aktuell
Date And Time
07.10.26
09:00 Clock – 15:30 Clock
Price from
240.00 €
Duration
6 Hours
Trainer(s)
Mario Viehweger
Participants
Max. 40
Any Questions
Content
Die Veranstaltung bietet praxisorientierte Informationen über regelmäßig wiederkehrende Problemstellungen im Betriebskostenrecht.
Ausgangspunkt hierbei sind aktuelle gesetzliche Neuregelungen sowie Entscheidungen von Amts- und Landgerichten, schwerpunktmäßig des Bundesgerichtshofs.
1. Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten(CO2KostAufG)
- Gesetzliche Neuregelung – Übersicht
- Anwendungsvoraussetzungen
- Informationspflichten des Vermieters
- Kostenermittlungspflichten von Vermieter und Mieter
- Abrechnung bei Fremd- und Selbstversorgung
- Kostenausweisung und Kürzung
2. Aktuelle Rechtsprechung im Betriebskostenrecht
- wirksame Vereinbarung einer Betriebskostenumlage (BGH)
- „die Betriebskosten“ – Umlagefähigkeit (BGH)
- (stillschweigende) Änderung der mietvertraglichen Umlagevereinbarung
- Vorauszahlungserhöhung nach Abrechnung (BGH)
- Umlage Baumfällkosten (BGH)
- Umlage Rauchwarnmelder (BGH) – Wartung – Anmietung – Kauf
- Umlage Mietausfallversicherung (BGH)
- Umlage Notdienstpauschale Hauswart (BGH)
- Umlage Nutzerwechselkosten (BGH)
- Kostenumlage Müllsortierung (BGH)
3. Abrechnungspflicht und Abrechnungsfrist
- Ablauf der Abrechnungsfrist (BGH)
- Formale Anforderungen an Abrechnung und Umlageschlüssel (BGH)
- Umlageschlüssel bei WEG, § 556a Abs. 3 BGB (Neu)
- Messwerte ungeeichter Zähler
- Vorauszahlungen: Abrechnung nach Soll-Vz
- Kürzungsrecht HKV (BGH)
- Einwendungen gegen Betriebskostenabrechnung – Einsichtsrechte d. Mieters (BGH)
Target Group
Geschäftsführer(innen) und Mitarbeiter(innen) von privaten und kommunalen Wohnungsunternehmen und Wohnungsverwaltungen, Mieter- und Grundstückseigentümerverbände sowie interessierte Eigentümer und Vermieter.
Gebühr
- 240 Euro für Mitgliedsunternehmen
- 280 Euro für Nicht-Mitgliedsunternehmen
inklusive Seminarunterlagen
Die Veranstaltung vermittelt Kenntnisse i.S.v. §§ 34c GewO, 15b Absatz 1 MaBV in einem Umfang von 6 Stunden.